Weinland Italien
Generell verboten in Italien ist das Anreichern von Weinen mit Zucker (Chaptalisation), wie es in Österreich, Deutschland oder bei Bordeaux-Weinen zugelassen ist. Zulässig ist jedoch das Anreichern schwacher Weine mit starkem Most, zum Beispiel aus Süditalien.
Die Qualitätsstufen: Vini Comuni (Tafelwein), IGT (Indicazione Geografica Tipica), DOC (Denominazione di origine controllata) und DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita).
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